Kundige Person laut Hygienegesetz
Sachkunde Trichinenprobenentnahme & Kundige Person
Erfüllen Sie die rechtlichen Voraussetzungen zur Beprobung von Schwarzwild und Wildursprungsscheinen eigenständig: Laut § 6 Abs. 2 Nr. 1 der Tierischen Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMHV) ist für die selbstständige Entnahme und Weitergabe von Trichinenproben ein behördlich anerkannter Befähigungsnachweis Pflicht.
Mit unserem Seminar erwerben Sie diesen Nachweis prüfungsfrei und direkt nach der Teilnahme.
Schwerpunkte des Lehrgangs:
Anatomie & Verhalten: Kenntnisse über die biologischen Grundlagen sowie das Regelverhalten von Wildtieren im Revier.
Wildkrankheiten & Auffälligkeiten: Erkennen von Symptomen, Pathologien und Umweltbelastungen, die eine Gefahr für den Verzehr darstellen können.
Hygiene & Versorgungsabläufe: Vorschriftsmäßige Schritte bei der Bergen, Aufbrechen und Transportieren zur Sicherung der Fleischqualität.
Rechtlicher Rahmen: Vorgaben der Fleischhygiene- und Lebensmittelgesetze für das Inverkehrbringen von Wildbret.
Nach Abschluss des Kurses erhalten Sie ein Zertifikat, das die Kriterien der EU-Verordnung (EG) Nr. 853/2004 sowie der nationalen Tier-LMHV erfüllt und Sie offiziell zur Probenentnahme ermächtigt.