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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

(1) Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Kursen, Seminaren, Trainings- und Ausbildungsmaßnahmen (nachfolgend „Kurse“ genannt) nach Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages.

(2) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

II. Angebot, Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt aufgrund verbindlicher Anmeldung des Teilnehmers und einer Buchungsbestätigung durch unser Unternehmen (beides schriftlich oder per E-Mail) zustande. Der Vertrag ist wirksam geschlossen, sobald der Teilnehmer eine Buchungsbestätigung erhalten hat.

(2) Anmeldungen werden grundsätzlich nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

(3) Wir behalten uns vor, unser Kursangebot, den Kursleiter oder den Ort der Durchführung des Kurses in zumutbarer Weise zu ändern.

III. Gebühren, Zahlungsbedingungen

(1) Die jeweiligen Kursgebühren sind den Detailbeschreibungen des Kurses zu entnehmen. In der Kursgebühr enthalten ist der Zugang zum Lehrgangsmaterial. Den Zugang zu den Unterrichtsinhalten und dem Lernmaterial erhält der Teilnehmer umgehend nach seiner Buchung. Prüfungsgebühren, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind nicht im Kurspreis enthalten.

Die Unterrichtsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und deren Vervielfältigung, auch auszugsweise, digital oder analog und/oder die Weitergabe in jeder Form strafbar. Weiterhin sind die Nutzung (wenn vorhanden) eines Lehrreviers, die während des Unterrichts anfallenden Schießkosten (bei den Standardkursen sechs Termine), die leihweise Nutzung der unternehmenseigenen Unterrichtswaffen sowie die notwendige Haftpflichtversicherung in den Kursgebühren enthalten.
(2) Die Kursgebühr wird mit der Anmeldung zur Zahlung fällig. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Kursentgelt bis spätestens 30 Tage vor Beginn eines Kurses zu bezahlen. Wir bieten an, die Kursgebühr der Jägerausbildung in zwei Raten zu zahlen: Die erste Rate ist bei der Anmeldung zu zahlen, die zweite Rate bis 30 Tage vor Kursbeginn. Liegen zwischen der Buchung und dem Kursbeginn weniger als 30 Tage, wird nur eine Rechnung erstellt und die volle Kursgebühr ist dann binnen drei Banktagen nach Rechnungserhalt zu überweisen.

(3) Nachdem der (erste) Zahlungseingang bei uns gutgeschrieben ist, erhält der Teilnehmer seine Unterrichtsinhalte bzw. Lernunterlagen.

(4) Im Fall eines Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen und den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind in diesem Fall ausgeschlossen.

IV. Vertragsdauer, Kündigung

(1) Der Vertrag gilt für die Dauer des jeweiligen Kurses gemäß der jeweiligen Detailbeschreibung. Für einen Wiederholungskurs muss ein neuer Vertrag geschlossen werden.

(2) Unterrichtsstunden, die aufgrund von Krankheit oder aus persönlichen Gründen versäumt werden, werden nicht erstattet. Auch bei Nichterscheinen des Teilnehmers zum jeweiligen Kurs kann kein Ersatz geltend gemacht werden. Im Fall einer Krankheit des Teilnehmers während oder vor dem Kurs, die eine (weitere) Teilnahme an dem Kurs unzumutbar macht, bemühen wir uns, dass der Teilnehmer die versäumte Zeit zu einem anderen Zeitpunkt des gleichen Kursprogramms nachholen kann, sofern noch Teilnehmerplätze für einen abweichenden Termin verfügbar sind. In diesem Fall erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200,00 €. Ein Rechtsanspruch des Teilnehmers auf Teilnahme an einem bestimmten Kurs und einem bestimmten Termin besteht nicht. Der Teilnehmer ist bei einer Erkrankung, die eine weitere Teilnahme am Kurs unzumutbar macht, verpflichtet, uns binnen drei Werktagen eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der sich die Unzumutbarkeit der weiteren Teilnahme ergibt.

(3) Wir sind berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Teilnehmer den Kurs nachhaltig stört, diesbezüglich abgemahnt worden ist oder der Teilnehmer sich massiv vertragswidrig verhält. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

V. Kein Widerrufsrecht

Bei dem Jagdschulvertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag, der zu einem festen Termin ausgeführt werden soll und der die Freizeitgestaltung des Teilnehmers betrifft. Insofern besteht nach § 312g Abs. 2 Ziff. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht im Sinn des § 355 BGB.

VI.

(1) Wir sind berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

    • für einen Kurs nicht genügend Anmeldungen vorliegen.
    • der Kurs aus von uns nicht zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss.

(2) In diesem Fall erhält der Teilnehmer die vorausgezahlten Kursgebühren umgehend zurück, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, an einem gleichwertigen anderen Kurs aus unserem Angebot ersatzweise teilzunehmen. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

(3) Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte können nicht beansprucht werden, wenn durch höhere Gewalt und/oder durch behördliche Maßnahmen eine Durchführung der Lehrgänge unmöglich wird.

(4) Der Teilnehmer kann jederzeit vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber in Textform zu erklären. Tritt der Teilnehmer vor Leistungsbeginn zurück, so verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Kurspreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen,

    • soweit wir den Rücktritt nicht zu vertreten haben und
    • keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung des gebuchten Kurses erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen.

(5) Die Entschädigungskosten sind in Ziffer VI. (6) pauschaliert. Sie bestimmen sich nach dem Kurspreis abzgl. des Werts der Aufwendungen, die wir durch die Nichtteilnahme ersparen, sowie abzgl. dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Leistung erwerben. Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Leistungsbeginn. Dem Teilnehmer bleibt darüber hinaus der Nachweis gestattet, dass uns durch seinen Rücktritt kein Schaden entstanden sei oder dass die uns zustehenden Gebühren wesentlich geringer seien als die von uns geforderte Entschädigungspauschale.

(6) Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsentgelt beträgt

    • bis zum 31. Tag vor Kursbeginn 40 %, 
    • ab dem 30. Tag vor Kursbeginn 60 %, 
    • ab dem 14. Tag vor Kursbeginn 80 % und
    • ab dem Tag des Kursbeginns 100 %

des vereinbarten Kurspreises.

(7) Die vorgenannten pauschalierten Entgelte gelten nicht für den Rücktritt von Individualkursen (Einzelkursen). Im Fall des Rücktritts von einem Individualkurs erfolgt keine Erstattung der Gebühren, da der Planungs- und Zeitaufwand extrem hoch ist.

(8) Wenn sich der Teilnehmer an einem Abendkurs, Wochenendkurs, Intensivkurs, Flexkurs oder Kompaktkurs innerhalb von einem Jahr erneut zu einem Kurs anmeldet, wird die Entschädigung auf die neue Kursgebühr angerechnet. Kann der Teilnehmer uns bis spätestens 31 Tage vor Kursbeginn einen Ersatzteilnehmer benennen, erhält er nach dessen Anmeldung und vollständiger Bezahlung des Kurses durch diesen sei Kursentgelt zurück.

(9) Erscheint der Teilnehmer überhaupt nicht zum Kurs, wird die volle Kursgebühr fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach den Absätzen (5, 6) zurückgetreten ist.

VII. Haftung für Schäden

(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

(4) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Verlust/Beschädigung von Sachen, die der Teilnehmer für die Dauer des Aufenthaltes in unseren Räumen mitgebracht hat.

(5) Für selbstverschuldete Unfälle und körperliche oder geistige Beschwerden während oder nach den Kursen des Teilnehmers haften wir nicht. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind in diesem Fall ausgeschlossen. Ob die Teilnahme an einem Kurs mit der jeweiligen körperlichen und psychischen Verfassung des Teilnehmers vereinbar ist, muss jeder Teilnehmer ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst verantworten.

VIII. Urheberrecht

(1) Das Copyright für veröffentlichte oder von uns herausgegebene Kursunterlagen, DVDs, CDs, Plakate und sonstigen Unterlagen und Medien bleibt bei uns. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung unsererseits nicht gestattet.

(2) Bild- und Tonaufnahmen sind während des Kurses nicht gestattet.

IX. Schlussbestimmungen

(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schrift-, Text- oder elektronischen Form.

(2) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes (4) etwas anderes ergibt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien verfolgt haben.