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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand (1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Kursen, Seminaren, Trainings und Ausbildungsmaßnahmen (nachfolgend: „Kurse“) nach Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages. (2) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. (3) Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme an einem bestimmten Kurs gemäß der dem jeweiligen Kurs zugrundeliegenden Detailbeschreibung. II. Angebot, Vertragsschluss (1) Der Vertrag kommt aufgrund verbindlicher Anmeldung des Teilnehmers und einer Buchungsbestätigung durch uns (beides schriftlich oder per Email) zustande. Der Vertrag ist wirksam geschlossen, sobald der Teilnehmer eine Buchungsbestätigung erhält. (2) Anmeldungen werden grundsätzlich nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. (3) Wir behalten uns vor, unser Kursangebot, den Kursleiter oder den Ort der Durchführung des Kurses in zumutbarer Weise zu ändern. III. Gebühren und Zahlungsbedingungen (1) Die jeweiligen Kursgebühren sind den Detailbeschreibungen des Kurses zu entnehmen. (2) Die Kursgebühr wird mit der Anmeldung zur Zahlung fällig. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Kursentgelt vor Beginn eines Kurses zu bezahlen. Wir bieten an, die Kursgebühr der Jägerausbildung in zwei Raten zu zahlen: Die erste Rate ist bei der Anmeldung zu zahlen, die zweite Rate 30 Tage vor Kursbeginn. Wird der Gesamtbetrag in einer Zahlung bei Anmeldung überwiesen, gewähren wir 5% Rabatt auf die Kursgebühr. Nachdem der (erste) Zahlungseingang bei uns gutgeschrieben ist, erhält der Teilnehmer seine Unterrichtsunterlagen. (3) Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen und den Teilnehmer von dem Kurs auszuschließen. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind in diesem Fall ausgeschlossen. IV. Vertragsdauer, Kündigung (1) Der Vertrag gilt für die Dauer des jeweiligen Kurses gemäß der jeweiligen Detailbeschreibung. (2) Unterrichtsstunden, die aufgrund von Krankheit oder aus persönlichen Gründen versäumt werden, werden nicht erstattet. Auch bei Nichterscheinen zum jeweiligen Kurs kann kein Ersatz geltend gemacht werden. Im Falle einer Krankheit während oder vor dem Kurs, die eine (weitere) Teilnahme an dem Kurs unzumutbar macht, bemühen wir uns, dass der Teilnehmer die versäumte Zeit zu einem anderen Zeitpunkt des gleichen Kursprogramms nachholen kann, sofern noch Teilnehmerplätze für einen abweichenden Termin verfügbar sind. In diesem Fall erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200 €. Ein Rechtsanspruch des Teilnehmers besteht nicht. Der Teilnehmer ist auf Verlangen verpflichtet, uns eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die eine (weitere) Teilnahme ausschließt. (3) Wir sind berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Teilnehmer den Kurs nachhaltig stört oder sich massiv vertragswidrig verhält. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind in diesem Falle ausgeschlossen. V. Widerrufsrecht Dem Teilnehmer steht nach § 312 g Abs. 2. Ziff. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu, da es sich bei unseren Kursangeboten um Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, die für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen. VI. Rücktritt von Kursen (1) Wir sind berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere wenn: – für einen Kurs nicht genügende Anmeldungen vorliegen – der Kurs aus von uns nicht zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss. (2) In diesem Fall erhält der Teilnehmer die im Voraus gezahlten Kursgebühren umgehend zurück, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, einen gleichwertigen anderen Kurs aus unserem Angebot zu buchen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. (3). Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrecht können nicht beansprucht werden, wenn durch höhere Gewalt und/oder durch behördliche Maßnahmen eine Durchführung der Lehrgänge unmöglich wird (4) Der Teilnehmer kann bis einen Tag vor Kursbeginn zurücktreten. Der Rücktritt vom Kurs ist vom Teilnehmer schriftlich oder per Email zu erklären. Wir haben in diesem Fall einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt im Falle eines Rücktritts mehr als vier Wochen vor Kursbeginn 950,00 € und innerhalb von vier Wochen vor Kursbeginn 1.100,00 €. Das gilt NICHT für den Rücktritt von Individualkursen (Einzelkursen). Hier erfolgt keine Erstattung der Gebühren da der Planungs- und Zeitaufwand extrem hoch ist. Wenn sich der Teilnehmer (Abendkurs, Wochenendkurs, Intensivkurs, Flexkurs, Kompaktkurs) innerhalb von zwei Jahren erneut zu einem Kurs anmeldet, wird die Entschädigung mit der neuen Kursgebühr verrechnet. Kann der Teilnehmer uns bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn einen Ersatzteilnehmer benennen, erhält er nach dessen Anmeldung und vollständiger Bezahlung des Kurses sein Entgelt zurück. (5) Bei Nichterscheinen zum Kurs wird die volle Kursgebühr fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Absatz (4) zurückgetreten ist. VII. Haftung für Schäden (1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. (2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. (3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs. (4) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Verlust/Beschädigung von Sachen, die der Teilnehmer für die Dauer des Aufenthaltes in unseren Räumen mitgebracht hat. (5) Für selbstverschuldete Unfälle und körperliche oder geistige Beschwerden während oder nach den Kursen des Teilnehmers haften wir nicht. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind in diesem Fall ausgeschlossen. Ob die Teilnahme an einem Kurs mit der jeweiligen körperlichen und psychischen Verfassung des Teilnehmers vereinbar ist, muss jeder Teilnehmer ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst verantworten. VIII. Urheberrecht (1) Das Copyright für veröffentlichte oder von uns herausgegebene Kursunterlagen, DVDs, CDs, Plakate und sonstigen Unterlagen und Medien bleibt bei uns. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung unsererseits nicht gestattet. (2) Bild- und Tonaufnahmen sind während des Kurses nicht gestattet. IX. Schlussbestimmungen (1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schrift-, Text- oder elektronischen Form. (2) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes (4) etwas anderes ergibt. (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. (5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien verfolgt haben.