Seite wird geladen

Kundige Person laut Hygienegesetz

Verkauft der Jäger sein Wildfleisch an Dritte, gilt er als Lebensmittelunternehmer. Damit unterliegt er zahlreichen Rechten und Pflichten, die er einhalten muss wenn er Wild in Verkehr bringen möchte. Wir bieten den Lehrgang zur kundigen Person an und vermitteln hier die folgenden Themengebiete:

Entnehmen von Trichinenproben nach § 6 Abs. 2 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
Abnorme Verhaltensweisen und pathologische Veränderungen an Wildtieren
Einträge von Schadstoffen aus der Umwelt in den Wildkörper
Hygienevorschriften zum Umgang mit Wildbret
Verfahrensvorschriften zum Umgang mit Wildbret
Rechts- und Verwaltungsvorschriften des nationalen und europäischen Lebensmittelrechtes
Verhaltensweisen, Anatomie und Lebensfunktionen des freilebenden Wildes

 

€99,00
inkl. MwSt.

Termine für die Schulung zur Kundigen Person:

Momentan sind keine Termine vorhanden...