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Fallenjagdkurs

Wenn man die Fallenjagd ausüben möchte, benötigt man den Fallenjagdschein. Diesen Weiterbildung bieten wir ab sofort an diversen Terminen im Jahr an. Gemäß § 29 DVO LJG-NRW darf die Jagd mit Fanggeräten nur von Revierjägern, Jagdaufsehern oder von Personen ausgeübt werden, die an einem vom zuständigen Ministerium anerkannten Ausbildungslehrgang für Fangjagd teilgenommen haben.
Wir sind seit 2019 ein anerkannter Ausbildungsbetrieb für die Fallenjagd. In unserem Lehrgang erlernen Sie die rechtlichen Grundlagen der Fallenjagd, Grundlagen des Tierschutzes sowie den korrekten Einsatz von Fallen, Lockmitteln und allem was dazu gehört.

 

€99,00
inkl. MwSt.

Termine für den Fallenjagdkurs:

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